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"Denken ohne Wissen macht den Zufall zum Herrscher", Werner Kollath (1892-1970).

Hier finden Sie alle veröffentlichten News in chronologischer Reihenfolge.

COVID19- Sonderregelung für Zertifikatsverlängerungen vom VDA QMC

Hier finden Sie die COVID 19 Sonderregelung des VDA QMC für Zertifikatsverlängerungen.

 


VDA-Zertifikate für IATF- und VDA 6.3-Auditoren sind drei Jahre gültig und müssen rechtzeitig verlängert werden. Aufgrund der aktuellen Situation - insbesondere der Absage offener Seminare bzw. Prüfungen, die gegebenenfalls zur Verlängerung erforderlich sind - ist die Frist hierfür bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden. Dies gilt für alle Zertifikate, die bis zum 30.06.2020 auslaufen und unter der Prämisse, dass Audit- oder Weiterbildungsnachweise nicht erbracht werden können bzw. die IATF-Requalifikationsprüfung nicht durchgeführt werden kann. Betroffen sind alle weltweit ausgegebenen VDA-Auditoren-Zertifikate. Ein entsprechendes Schreiben des VDA, dass z.B. im Falle von Audit durch Kunden oder Zertifizierungsgesellschaften durchgeführt werden vorgelegt werden kann, ist hier.

Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie von gravierenden Folgen des Corona-Virus und den damit verbundenen Maßnahmen weitestgehend verschont bleiben.