IATF Whistleblowing und Ethik und Eskalationspolitik
Die IATF 16949:2016 fordert von den Zulieferern die Festlegung einer Antikorruptionspolitik, einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter und einen Ethik-Eskalationsprozess (engl.: whistleblowing policy).
Whistleblowing richtet sich an den/die Verantwortlichen im Bereich Compliance. Zum einen, weil eine Richtlinie und ein Verfahren für den Umgang mit Whistleblowing eingerichtet werden muss, zum anderen, weil Whistleblower durch ihre Informationen dazu beitragen, Verstöße sowie Schwachstellen in der Compliance-Struktur aufzudecken.
Unternehmen sollten eine Richtlinie erarbeiten, wie mit Whistleblowing / Hinweisgeben umzugehen ist und diese an die Mitarbeiter kommunizieren.
Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne einen eigenen für die Compliance verantwortlichen Bereich muss eine Regelung zum Whistleblowing erarbeitet werden.
In jedem Fall muss besonderes Augenmerk auf die Vertraulichkeit der Informationsweitergabe gelegt werden. Förderlich könnte eine entsprechende Anlaufstelle in der Compliance-Abteilung oder externe Ansprechpartner sein, beispielsweise beauftragte Rechtsanwälte.
Die Anlaufstellen müssen rechtlich zur Geheimhaltung des Informanten verpflichtet werden und berechtigt sein, eine anonyme Informationsweitergabe zu ermöglichen und dazu zu motivieren.
Auch eine technische Lösung ist denkbar, bspw. eine „Postbox“ im Intranet, die die Daten nur anonymisiert an die Compliance-Verantwortlichen (intern oder extern) übermittelt.
Bei der Auswahl eines externen Ansprechpartners ist unsere Rechtsanwältin mit Auditorenerfahrung und -ausbildung eine besonders gute Wahl, da es sich hier erübrigt, die Systemanforderungen erläutern zu müssen.
Wir bieten an:
- Erarbeitung einer Richtlinie zum Whistleblowing
- Schulung für Führungskräfte und Mitarbeiter
- Ansprechpartner für Hinweisgeber
- Complianceaudits
- Erarbeitung und Pflege einer Compliance-Struktur (Rechtskataster)
Sind Sie interessiert, dann freuen wir uns auf Ihre Frage(n): kontakt@michael-cassel.de